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Finanzstrafrechtliche Beratung und Vertretung vor Gericht

Sie denken bei „Finanzstrafverfahren“ nur an dubiose Baufirmen, Briefkastenfirmen in Steueroasen oder Promis mit Segelyachten? Achtung: Ein Finanzstrafverfahren kann jeden Unternehmer treffen – auch wenn nur ein Fehler passiert ist und nicht Abgaben im großen Stil vorsätzlich hinterzogen wurden. Doch was tun wenn es wirklich soweit kommt?

Dann wenden Sie sich am besten an unsere ExpertInnen! Recht haben heißt nicht gleich Recht bekommen, deshalb stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite und helfen Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Problem und analysieren den Sachverhalt. Wurde überhaupt ein Finanzstrafvergehen verwirklicht? Ist noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich? Wir prüfen alle Möglichkeiten, besprechen mit Ihnen die Strategie und vertreten Sie vor Gericht. Durch unsere jahrelange Erfahrung, unsere guten Kontakte zu den Behörden und unser finanzstrafrechtliches Know-How können wir das Beste für Sie herausholen.

Sind Sie hingegen mit einem Bescheid des Finanzamtes nicht zufrieden? Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir legen in Ihrem Namen Beschwerde ein. Durch fundierte Begründungen unter Heranziehung von aktueller Literatur und Judikatur erreichen wir in den meisten Fällen bereits in der ersten Instanz ein befriedigendes Ergebnis. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht beantragt werden. Schließlich gibt es noch die Möglichkeit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Wir besprechen mit Ihnen bei jedem Verfahrensschritt die Chancen und Kosten. So behalten Sie stets das Steuer in der Hand.

Ihr Ansprechpartner
Mag. Ronald Angeringer, Steuerberater

E-Mail ronald.angeringer@angeringer.at

Angeringer Steuerberatung GmbH Am Lendkai 117 A 8020 Graz Steiermark AT
Mag. Ronald Angeringer, Steuerberater, Beratung, Graz
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