Immobilienertragsteuer
Die Veräußerung von privaten und betrieblichen Immobilien wird seit der Einführung der Immobilienertragsteuer zeitlich unbefristet ertragsteuerlich erfasst und führt seither zu hohen Steuerbelastungen für Immobilienverkäufer.
Die Steuerberechnung erscheint auf den ersten Blick ganz einfach. Doch handelt es sich nun um Alt- oder Neuvermögen? Liegt eine steuerlich maßgebliche Umwidmung vor? Kommt eine Steuerbefreiung zur Anwendung? Sind die Anschaffungskosten zu adaptieren oder können pauschale Anschaffungskosten angesetzt werden? Wie sind Bau-, Jagd- oder Fischereirechte zu behandeln? Wie sind Gebäude oder Waldgrundstücke zu berücksichtigen? Was ist bei vermieteten Liegenschaften zu beachten? Wie sind Sanierungskosten zu behandeln und welche Werbungskosten können abgezogen werden?
Diese und noch viele weitere Fragen sind im Zuge der Ermittlung der Immobilienertragsteuer zu beantworten. Hier helfen Ihnen gerne unsere ImmobilienexpertInnen weiter. Wir bieten Ihnen neben der Berechnung der Immobilienertragssteuer auch eine gründliche Prüfung und Beurteilung des Sachverhalts. So können Steuerbefreiungen und Optionsmöglichkeiten optimal ausgenutzt werden.
Doch besser noch als eine steueroptimale Berechnung von bereits erfolgten Immobilienveräußerungen ist eine Minimierung der Abgabenbelastung durch frühzeitige Steuerplanung. Durch die richtige Gestaltung von Immobilienübertragungen können oftmals Steuern gespart werden. Wenden Sie sich daher so früh wie möglich an Ihre BeraterInnen – zum Steuern planen und Steuern sparen.