Gebühren und Verkehrssteuern
Obgleich viele Gebühren und Verkehrssteuern in den letzten Jahren abgeschafft wurden, lauern sie noch immer in den unterschiedlichsten Bereichen. Rechtsgeschäftsgebühren können zB beim Abschluss eines Mietvertrags für ein Geschäftslokal, dem Eingehen einer Bürgschaft oder der Abtretung einer Forderung anfallen; im Kfz-Bereich sind die Normverbrauchsabgabe und die Kraftfahrzeugsteuer zu beachten und beim Erwerb von Immobilien fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Auch die Umsatzsteuer stellt eine Verkehrssteuer dar. Sehen Sie dazu unser Beratungsangebot im Bereich der Umsatzsteuer.
Durch frühzeitige Planung lassen sich viele Gebühren und Verkehrssteuern minimieren, wenn nicht sogar vermeiden. Unser Team weiß dabei, worauf es ankommt. Wir beurteilen jeden Einzelfall sorgfältig, berechnen Gebühren und Verkehrssteuern und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf.