Sachbezug für Dienstwohnungen: Neue Werte ab 2024 durch Erhöhung des Richtwertmietzinses
Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 3.1 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 27.
Ø 3.1(27)
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetzes bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.
Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2023 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2024 maßgeblich:
Bundesland
Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß
Neu ab 1.4.2023 Für Sachbezugswerte ab 2024
gültig vom 1.4.2022 bis zum 31.3.2023 Für Sachbezugswerte 2023
Burgenland
€ 6,09
€ 5,61
Kärnten
€ 7,81
€ 7,20
Niederösterreich
€ 6,85
€ 6,31
Oberösterreich
€ 7,23
€ 6,66
Salzburg
€ 9,22
€ 8,50
Steiermark
€ 9,21
€ 8,49
Tirol
€ 8,14
€ 7,50
Vorarlberg
€ 10,25
€ 9,44
Wien
€ 6,67
€ 6,15
Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswertes – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.
Stand: 26. April 2023
Bild: Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns Wir sind Steuerberater in Köflach, Graz und Leibnitz. Professionelle Begleitung bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen stehen dabei im Vordergrund. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.