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Senkung der Mindestkörperschaftsteuer ab 1.1.2024

Wie bereits in unserer Ausgabe 4/2023 berichtet, sieht der Entwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 ua zur Förderung von Unternehmensgründungen vor, das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf € 10.000 zu senken. Damit entfällt die bisherige Auffüllverpflichtung für gründungsprivilegierte GmbHs.

Die Mindest-KöSt für eine GmbH beträgt 5% des gesetzlichen Mindestkapitals, derzeit also 5% von € 35.000 = € 1.750 pa. Durch die Senkung des Mindestkapitals auf € 10.000 beträgt die Mindest-KöSt für eine GmbH künftig generell € 500 pa.

Dies wird mit den KöSt-Vorschreibungen 2024 für alle GmbHs umgesetzt werden.

 

Anmerkung: Für bestehende GmbHs mit einem Stammkapital von € 35.000 wird daher keine Kapitalherabsetzung notwendig sein, um in den Genuss der niedrigen Mindestkörperschaftsteuer zu kommen, da diese sich nicht an der Höhe des tatsächlichen Stammkapitals orientiert, sondern am gesetzlichen Mindestkapital.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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