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KMU.digital

 

KMU.digital ist eine Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer. Ziel ist die Digitalisierung in Klein- und Mittelbetrieben (KMU) voranzutreiben. Diese Förderung gibt es seit mehreren Jahren und seit 2024 in 2 Varianten- KMU.digital (klassisch) und KMU.digital & green. Die Fördermittel 2024 für KMU.digital sind bereits ausgeschöpft, aber es werden 2025 wieder Mittel bereitgestellt werden. Der Fördertopf für KMU.digital & green ist noch offen.

Adressat der Förderung sind alle KMU mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Gefördert wird in 3 Schritten, wobei nach jedem Schritt das Projekt beendet werden kann, aber der nachfolgende Schritt kann nur erfolgen, wenn die ersten Schritte gemacht wurden.

Für die Antragstellung benötigt man einen Zertifizierten Förderberater, diese können Im Zuge der Antragstellung (oder unter https://firmen.wko.at/suche_kmudigital/) ausgewählt werden. Ohne diese Berater kann ein Förderantrag nicht gestellt werden.

Der Berater macht zuerst eine Status- & Potentialanalyse anhand eines Fragebogens, die Kosten der Beratung werden mit 80% (max. € 400,00) gefördert. In diesem ersten Schritt werden Geschäftsmodelle und Prozesse (mit Hinblick auf Resourcenoptimierung) analysiert und der derzeitige Status der Digitalisierung im Bereich e-Commerce, Online Marketing & Social Media sowie der IT- und Cybersecurity überprüft und bewertet. Für die Antragstellung benötigt man den Bericht des Beraters.

Der zweite Schritt ist die Strategieberatung, die mit 50% (max. € 1.000,00) gefördert wird. Es werden die Entwicklung neuer Produkte, oder neuer Geschäftsprozesse ebenso gefördert wie die Planung im Bereich e-Commerce, Online Marketing & Social Media und die Analyse von Schwachstellen in der IT-Infrastruktur und Maßnahmen zur Verbesserung.  Auch die Einführung und Umsetzung digitaler Verwaltungsprozesse wird in diesem Schritt behandelt.

Nach Abschluss der Beratung wird die Umsetzung von Neuinvestitionen in Digitalsierungsprojekte mit 30% (max. € 6.000,00) gefördert. Die Förderfähigkeit erstreckt sich auf aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie den Leistungen externer Anbieter im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt, wobei sich die Kosten zwischen € 2.000,00 und € 30.000,00 bewegen dürfen. Diese Investitionen können entweder die Einführung, aber auch die Verbesserung bestehender Digitalisierungsprojekte betreffen.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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