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Klimatisierung und Kühlung für Betriebe

Über das Portal der Umweltförderung können auch Investitionen in die Kühlung von betrieblich genutzten Gebäuden gefördert werden. Im Zuge eines Einbaus einer Klimaanlage sollte deshalb vorher auch mit dem Techniker, der den Einbau vornehmen soll, besprochen werden, ob die Maßnahme in den Bereich der Förderung fällt. Die Mindestinvestitionshöhe beträgt € 10.000,00, gefördert werden 15% der förderbaren Kosten.

 

Förderbar sind Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen, Free Cooling Systeme und Prozesskälteanlagen, immer unter Berücksichtigung der verwendeten Kühlmittel. Entscheidend für die Förderung ist die Einsparung von CO2. Die erwartete Einsparung wird von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ermittelt und muss mindestens 4 Tonnen CO2 jährlich betragen.

 

Die Kosten können von der Planung bis zur Montage der Anlage in den Förderantrag übernommen werden, wobei der Antrag vor Baubeginn oder Materialbestellung erfolgen muss. Planungsleistungen dürfen schon vor Antragstellung geleistet werden, da erst bei der Planung entschieden wird, welche Art der Kühlung am besten eingesetzt werden kann. 

 

Ausbezahlt wird die Förderung nach Übergang ins Eigentum des Antragstellers, was insbesondere bei Ratenzahlung oder Leasingmodellen zu berücksichtigen ist.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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