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Förderung zur Ortskernbelebung

Diese Förderung ist für Gemeinden, gemeinnützige Bauvereinigungen und Personengemeinschaften gleichermaßen möglich.

 

Bei dieser Landesförderung sollen bestehende Gebäude in Ortskernen angekauft und entweder saniert oder, wenn eine Sanierung unwirtschaftlich ist, neu errichtet werden. Gefördert wird in Form eines Landesdarlehens in der Höhe von maximal 70 % des angemessenen Ankaufspreises. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bei einer Verzinsung von 0,5% p.a. dekursiv 28 Jahren und wird in halbjährlichen Raten von 1,915% des Darlehensbetrages zurückgezahlt.

 

Das Ankaufsobjekt muss bei der Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Sanierung und Ökoförderung, für eine Begutachtung durch ein sachverständiges Gremium angemeldet werden. Nach positiver Beurteilung durch das Gremium und des Wohnbauförderungsbeirats entscheidet die Landesregierung mit Regierungssitzungsbeschluss über die Gewährung der Förderung. Diese wird der Förderungswerberin/dem Förderungswerber schriftlich zugesichert.

 

Föderaktion Starke!Zentren der SFG

 

Neben der Finanzierung bei Ankauf einer Immobilie gibt es die Möglichkeit bei einer Sanierung auch die Förderung der SFG „Starke!Zentren“ in Anspruch zu nehmen, wenn man bereits Eigentümer einer entsprechenden Immobilie ist.

 

Es werden 30% der Sanierungs- oder Modernisierungskosten bis maximal € 100.000,00 gefördert, das Projektvolumen muss mindestens € 50.000,00 erreichen.  Zum Zeitpunkt des Förderantrages muss die Fläche leer stehen, ein Um- oder Neubau einer bereits genutzten Fläche wird nicht gefördert. Aber eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung der Fläche ist eine Förderungsvoraussetzung, diese muss bei Antragstellung durch Zusage eines Mieters oder Pächters schon sichergestellt sein.

 

Wichtig ist in diesem Fall zu beachten, dass die Immobilie, ein einem Stadt- oder Ortskern liegt (Bestätigung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 – Landes- und Regionalentwicklung) und dass der Förderantrag bereits vor Planungsbeginn gestellt wird. Die Maßnahmen der Sanierung sind breit gefächert – von einer Erneuerung von Dach, Fassaden, Portal und Innenräumen bis zur Barrierefreiheit und der Erneuerung von Leitungen ist vieles möglich.

 

Für die Genehmigung der Förderung ist die SFG – Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. zuständig, es kann vor Antragstellung eine Beratung in Anspruch genommen werden.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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