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Förderung der Sanierung von Gebäuden

Viele Eigentümer von Immobilien denken über eine Sanierung des eigenen Wohnraumes nach, meist zur Senkung der Energiekosten, aber auch aus Gründen des Wohnkomforts und des Umweltschutzes.

Das Klimaschutzministerium hat nun den Sanierungsbonus erhöht, um den Anreiz für klimafreundliche und energiesparende Sanierungen zu verstärken.

Diesen Bonus gibt es bei einer Generalsanierung ebenso wie bei Einzelprojekten, wobei bei einer umfassenden Sanierung die Fördermittel optimal ausgenutzt werden können. Wichtig ist, dass bereits bei Planung auf die Möglichkeit der Förderung geachtet wird, da es für viele Projekte Kriterien gibt, die zur Erlangung der Förderung notwendig sind, wie zB die Erstellung eines Energienachweises vor der geplanten Sanierung.

Die Sanierungsoffensive 2024 ist speziell für den Austausch fossiler Heizungen eingerichtet worden. Derzeit sind noch € 1.222,6 Mio. an Fördermitteln verfügbar. Dieser Betrag steht ausschließlich für den Austausch der Heizung zur Verfügung, wobei in bestimmten Fällen bis zu 75% der Kosten gefördert werden.

Ein kurzer Überblick über die Sanierungsförderungen:

  • Eigentümer von Einfamilienhäusern, die älter als 15 Jahre sind, können einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss beantragen und erhalten maximal 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Je nach Projekt können zwischen € 42.000 und € 550.000 an Förderung erhalten werden. Dabei ist eine Kombination von Bundes- und Landesförderungen möglich. Die Registrierung zur Förderung kann auch noch nach Umsetzung des Projekts erfolgen und muss dann innerhalb von 12 Monaten nach erfolgreicher Registrierung endabgerechnet werden.
  • Bei Wohnhausanlagen mit mindestens 3 Wohneinheiten, die älter als 15 Jahre sind, werden nur thermische Maßnahmen gefördert. Dies betrifft die Dämmung sowie den Austausch der Fenster und Türen. Bei einer umfassenden Sanierung muss der Antrag bereits vor Sanierungsbeginn gestellt werden, die Planung allein hindert Sie nicht an der Antragstellung. Bei Einzelmaßnahmen kann auch im Nachhinein eine Registrierung zur Antragstellung vorgenommen werden.
  • Bei Betrieben können Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes gefördert werden, wenn die Gebäude älter als 20 Jahre sind. Hier ist eine maximale Förderung von 30 % der förderfähigen Kosten möglich. Die Antragstellung muss vor Beginn der Sanierung erfolgen.

Für Förderungen rund um das Thema „Sanierung von Gebäuden“ unterstützen wir Sie gerne.

 

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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