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Dienstzettel/Dienstvertrag

Als Dienstzettel wird eine schriftliche Aufzeichnung über alle wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis bezeichnet. Der Mindestinhalt eines Dienstzettels ist gesetzlich vorgeschrieben und jeder Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Dienstverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen.

 

Der Dienstzettel muss gesetzlich festgelegte Mindestangaben enthalten, die im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen adaptiert bzw. erweitert wurden.

Wenn im laufenden Dienstverhältnis einer der inhaltlichen Mindestbestimmungen geändert wird, ist  eine Neuausstellung des Dienstzettels sofort erforderlich und dem Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens jedoch am Tag ihres Wirksamwerdens zur Verfügung zu stellen.

 

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstzettel nicht ausgehändigt, ist der Arbeitgeber von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe von EUR 100,00 bis zu EUR 436,00 zu bestrafen.

Sind mehr als fünf Arbeitnehmer betroffen oder wurde der Arbeitgeber innerhalb der letzten drei Jahre vor der neuerlichen Übertretung nach dieser Bestimmung rechtskräftig bestraft, beträgt die Geldstrafe EUR 500,00 bis EUR 2.000,00.

 

Der Dienstzettel ist als reine Wissenserklärung des Arbeitgebers anzusehen, mit dieser er dem Arbeitnehmer die mündlich vereinbarten Konditionen schriftlich bekannt gibt. Im Prinzip handelt es sich also um ein vom Arbeitgeber verfasstes Protokoll.

Die Unterschrift des Arbeitnehmers auf dem Dienstzettel ist laut Rechtsprechung i.d.R. nur als Bestätigung des Erhalts und nicht als Einverständnis zu deuten. Der Mitarbeiter kann also im Streitfall vor dem Arbeits- und Sozialgericht behaupten, dass der Inhalt des Dienstzettels nicht mit den mündlich vereinbarten Konditionen übereinstimmt (z.B. hinsichtlich Probezeit, Kündigungstermine etc.).

Aufgrund der besseren Beweiskraft ist daher anstatt der bloßen Ausstellung eines Dienstzettels der Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrags zu empfehlen.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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