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Sachbezugswerte

Für die Privatnutzung eines Firmen-PKW sind basierend auf den CO2-Emissionswerten nach dem WLTP-Messverfahren bei Erstzulassung in 2023 folgende Sachbezugswerte anzusetzen:

Sachbezug

Fahrzeugtyp

CO2-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung nach WLTP

max pm

2%

alle PKW und Hybridfahrzeuge

 

2023: über 132 g/km

€ 960

1,5%

ökologische PKW und Hybridfahrzeuge

 

2023: bis 132 g/km

€ 720

0%

Elektroautos

 

0 g/km

€ 0

0%

Fahrräder /Krafträder

 

0 g/km

€ 0

           

 

Die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges (ausgenommen (E-)Fahrrad) schließt ein Pendlerpauschale aus, selbst dann, wenn Kostenbeiträge geleistet werden. Mit der Novelle der Sachbezugswerteverordnung wurde die Steuerfreiheit der Nutzung von arbeitgebereigenen Fahrrädern und Krafträdern präzisiert. Darin wird festgehalten, dass auch dann, wenn zB ein Dienst-Fahrrad im Rahmen einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird, die Steuerfreiheit gegeben ist. Allerdings vorausgesetzt, das Gehalt liegt über der kollektivvertraglichen Einstufung. Die Begünstigung gilt auch für die Sozialversicherung.

·       Firmenparkplatz

Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge ein Sachbezug von monatlich € 14,53 anzusetzen. Dies gilt auch für E-Cars.

  • Zinsersparnis

Für Arbeitgeberdarlehen oder Gehaltsvorschüsse beträgt 2023 der Sachbezugswert für die Zinsersparnis 1% (2022: 0,5%).

  • Sachbezugswert Wohnraum

=Richtwertmietzins 1.4.2022

Bgld

Knt

Slbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

 €/m² Wohnfläche mtl

5,61

7,20

6,31

6,66

8,50

8,49

7,50

9,44

6,15

 

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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