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Pendlerpauschale

Der Zuschlag zum Pendlerpauschale, der mit dem befristeten Anti-Teuerungspaket ab Mai 2022 eingeführt wurde, gilt bis zum 30.6.2023.

 

in €

kleines Pendlerpauschale

großes Pendlerpauschale

 

ohne Zuschlag

mtl Zuschlag bis 30.6.2023

ohne Zuschlag

mtl Zuschlag bis 30.6.2023

Entfernung

pa

mtl

 

pa

mtl

 

2 km – 20 km

          -  

         -  

              -  

   372,00

    31,00

   +   15,50

20 km – 40 km

    96,00

    58,00

  +   29,00

1.476,00

  123,00

   +   61,50

40 km – 60 km

1.356,00

  113,00

  +   56,50

2.568,00

  214,00

    + 107,00

über 60 km

2.016,00

  168,00

  +   84,00

3.672,00

  306,00

    + 153,00

 

Der bei Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale zustehende Pendlereuro (von € 2 pro Jahr und Kilometer der einfachen Fahrtstrecke) erhöht sich von Mai 2022 bis Juni 2023 um € 0,50 pro Monat und Kilometer der einfachen Fahrtstrecke.

 

1.1       Reisespesen

Die Sätze für Tages- und Nächtigungsdiäten im Inland sind unverändert geblieben. Hier zur Erinnerung:

 

Taggeld - Inland

Dauer > 3 Std  bis 12 Std aliquot ein Zwölftel

€ 26,40

Nächtigungsgeld - Inland

pauschal anstelle Beleg für Übernachtung

€ 15,00

 

Km-Geld PKW /Kombi

Km-Geld Mitbeförderung

Km-Geld Motorrad

Km-Geld Fahrrad

€ 0,42

€ 0,05

€ 0,24

€ 0,38

 

 

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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