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FÖRDERFÄHIGER ZEITRAUM

Der förderfähige Zeitraum ist in zwei Phasen aufgeteilt:

 

förderfähiger Zeitraum

1.1.2023 bis 30.6.2023

1.7.2023 bis 31.12.2023

 

Die Beantragung für den Zeitraum 1.1.2023 bis 30.6.2023 startete am 9.11.2023 und endet spätestens am 7. Dezember 2023 (kann im Einzelfall jedoch auch kürzer sein). Die Abrechnung beider Perioden erfolgt zwischen 15. Februar 2024 und 6. Juni 2024 (kann jedoch auch kürzer sein).

Pro Förderungswerber kann im Antragszeitraum nur ein Antrag, der beide Förderungsperioden umfasst, eingebracht werden. Mehrfachanträge sowie nachträgliche Nachbesserungen oder Abänderungen eines abgesendeten Antrages sowie des hochgeladenen Feststellungsberichts sind unzulässig.[1]

 

Der Vergleichszeitraum ist der 1.1.2021 bis 31.12.2021.

 

1.1       BERECHNUNGSSTUFEN UND FÖRDERUNGSFÄHIGE KOSTEN

Die Berechnungsstufen werden wie folgt eingeteilt:

Stufe

Fördergrenze pro Jahr in €

Energie-

intensität

 

Förder-

intensität

 

Berechnungs-

formel

Verbrauchs-

menge

Energieart

Basisstufe

3.000 – 2 Mio

(1.500 je Förderperiode)

0%

50%

Förderung der Mehrkosten

100%

Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.

2

2 Mio – 4 Mio

0%

50%

Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises

70% von 2021

wie Stufe 1 (ohne Treibstoffe)

3

4 Mio – 50 Mio

3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 2022

65%

wie Stufe 2

70% von 2021

wie Stufe 2

4

50 Mio - 150 Mio

wie Stufe 3

80%

wie Stufe 2

70% von 2021

wie Stufe 2

5

4 Mio – 100 Mio

0%

40%

wie Stufe 2

70% von 2021

wie Stufe 2

 

Fällt ein Unternehmen in mehrere Berechnungsstufen, so muss das Unternehmen eine Berechnungsstufe wählen - eine Kombination von mehreren Berechnungsstufen ist nicht zulässig.

 

[1] Vgl Pkt 11.1 des Entwurfs der Förderrichtline.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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