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Reparaturbonus

Reparaturbonus

Der Reparaturbonus soll dazu anregen, alte Elektro- und Elektronikgeräte zu reparieren und nicht neu zu erwerben. Dadurch werden einerseits die Rohstoffe für die Neugeräte gespart und andererseits Müllberge vermindert. Auch werden Arbeitsplätze im Inland gesichert.

Der Reparaturbonus wird aus EU-Mitteln befüllt und gilt vorerst bis 31.12.2023. Die Abwicklung in Österreich wird von der Kommunalkredit Austria AG durchgeführt und gilt für Personen mit Wohnsitz in Österreich als Antragsteller sowie für in Österreich ansässige Betriebe als Partner.

Für Privatpersonen als Antragsteller:

Auf der Homepage der Kommunalkredit kann ein Reparaturbon angefordert werden. Wichtig ist dabei, dass die Reparatur nur von (auf der Homepage gelisteten) Partnerbetrieben durchgeführt werden kann, nur diese können den Bon dann auch abrechnen. Auch gibt es eine Liste, welche Geräte repariert werden können, und zusätzlich ist eine Liste hinterlegt, welche Geräte von der Reparatur ausgeschlossen sind. Eine Beantragung ist derzeit nur digital möglich, der Bon kann ausgedruckt oder per Download heruntergeladen werden.

Es kann pro Gerät nur 1 Bon eingelöst werden, nach Einlösung des Bons kann ein neuer Bon für eine weitere Reparatur eines anderen Geräts beantragt werden. Pro Bon werden 50% der Reparaturkosten (brutto) übernommen, maximal bis zu € 200,00. Für Kostenvoran-schläge können bis zu € 30,00 eingelöst werden.

Der Bon wird beim Händler abgegeben, auf der Rechnung angeführt und nur mehr der Differenzbetrag bezahlt.

Für Unternehmen als Partnerbetriebe:

Zuerst muss sich das Unternehmen auf der Homepage der Kommunalkredit als Partnerbetrieb anmelden. Diese Betriebe werden auf der Homepage gelistet und nur diese Betriebe können Reparaturbons einlösen.

Nach Zulassung als Partnerbetrieb erhält man die Zugangsdaten zu einer Online-Plattform über die die eingelösten Bons abgerechnet werden können. Die Bons können bis zum 15. des Folgemonats nach Einlösung eigegeben werden und werden nach einer Prüfung durch die Kommunalkredit ausbezahlt. Einlösungstermin ist der Tag der Zahlung der Rechnung durch den Kunden. Nicht zulässig ist die Einlösung eines Bons bei Garantie oder Neukauf, wenn das Gerät nicht mehr repariert werden kann.

Weitere Informationen findet man unter https://www.reparaturbonus.at/

 

 

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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