Seitenbereiche
Kanzleinews

Photovoltaikanlagen für die Eigenversorgung

Viele Privatpersonen entscheiden sich aus ökologischen und ökonomischen Gründen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Worauf ist dabei aus steuerlicher Sicht zu achten?

 

Grundsätzlich stellen Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus der eigenen Photo­voltaikanlage in das öffentliche Netz Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar, sofern der Veranlagungs­freibetrag von € 730 überschritten wird. Auch wenn die Einspeise­tarife derzeit eher gering ausfallen, könnte der Veranlagungsfreibetrag bald überschritten werden.

Zur Förderung der privaten Eigenversorgung gilt Folgendes: Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet, sind ab der Veranlagung 2022 steuerfrei.

Für den aus der Photovoltaikanlage selbst erzeugten und verbrauchten Strom fällt keine Elektrizitäts­abgabe an.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

zurück ...
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.