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Mieten – neuerliche Erhöhung ab 1. November 2022

Das BMJ hat Ende September auf Grund der hohen Inflationsraten zum 3. Mal in diesem Jahr eine Er­höh­ung der Kategoriebeträge gem MRG kundgemacht. Die Erhöhung wird am 1. November 2022 miet­rechtlich wirksam.

 

Die gültigen Kategoriebeträge in €/m²:

 

Anhebung frühestens ab

Kategorie A

Kategorie B

Kategorie C

Kategorie D brauchbar

Kategorie D unbrauchbar

ab 1.11.2022

5.12.2022

4,23

3,18

2,12

2,12

1,06

ab 1.6.2022

5.7.2022

4,01

3,01

2,00

2,00

1,00

ab 1.4.2022

5.5.2022

3,80

2,85

1,90

1,90

       0,95

 

Die Erhöhung der Kategoriebeträge hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die zu entrichtenden Mietzinse, sondern erhöht auch (in vielen Fällen) die Verwaltungskostenpauschale der Haus­ver­waltungen und führt dadurch insgesamt zu höheren Betriebskosten, welche wiederum der Mieter zu tragen hat.

 

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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