Mieten – neuerliche Erhöhung ab 1. November 2022
Das BMJ hat Ende September auf Grund der hohen Inflationsraten zum 3. Mal in diesem Jahr eine Erhöhung der Kategoriebeträge gem MRG kundgemacht. Die Erhöhung wird am 1. November 2022 mietrechtlich wirksam.
Die gültigen Kategoriebeträge in €/m²:
|
Anhebung frühestens ab |
Kategorie A |
Kategorie B |
Kategorie C |
Kategorie D brauchbar |
Kategorie D unbrauchbar |
ab 1.11.2022 |
5.12.2022 |
4,23 |
3,18 |
2,12 |
2,12 |
1,06 |
ab 1.6.2022 |
5.7.2022 |
4,01 |
3,01 |
2,00 |
2,00 |
1,00 |
ab 1.4.2022 |
5.5.2022 |
3,80 |
2,85 |
1,90 |
1,90 |
0,95 |
Die Erhöhung der Kategoriebeträge hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die zu entrichtenden Mietzinse, sondern erhöht auch (in vielen Fällen) die Verwaltungskostenpauschale der Hausverwaltungen und führt dadurch insgesamt zu höheren Betriebskosten, welche wiederum der Mieter zu tragen hat.
Erscheinungsdatum:
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