Seitenbereiche
Kanzleinews

Energiekostenzuschüsse

ENERGIEKOSTENZUSCHÜSSE – HILFE FÜR ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN

Zur Abmilderung der derzeit dramatischen Preissteigerungen auf dem Energiesektor wurde bereits am 27. Juli 2022 das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) veröffentlicht, welches die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Direktzuschüssen an besonders energieintensive Unternehmen festlegt. Das Gesetz tritt erst mit Genehmigung durch die EU in Kraft.

Ziel des Förderungsprogrammes ist die Unterstützung von sogenannten „energieintensiven Unternehmen“, die besonders mit den hohen Energiekosten zu kämpfen haben. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann für verwirklichte Sachverhalte zwischen 1.2.2022 und 31.12.2022 beim aws beantragt werden. Gefördert werden Mehrkosten für den betriebseigenen Verbrauch von Strom, Treibstoffen und Gas bis maximal € 400.000 pro Unternehmen. Abhängig von der Betroffenheit und der Branche des betreffenden Unternehmens kann die Förderung für Strom und Erdgas auch höher ausfallen. Förderungsberechtigt sind bestehende energieintensive Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.

Als „energieintensives Unternehmen“ gelten  solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0% des Produktionswertes belaufen ODER die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5% des Mehrwertes beträgt. Weitere Details zur Ausgestaltung der Förderung und den antragsberechtigten Unternehmen sollen in einer Förderungsrichtlinie festgelegt werden. Deren Veröffentlichung bleibt abzuwarten.

Im Nationalrat wurde auch ein Begutachtungsentwurf zu einem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) eingebracht. Geplant ist, dass Unternehmen, die von erheblich gestiegenen Strompreiskosten besonders betroffen sind, einen Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten erhalten. Wird eine Förderung nach dem SAG gewährt, ist eine Förderung für erhöhte Stromkosten im Jahr 2022 nach dem UEZG ausgeschlossen (Verbot der Mehrfachförderung).

 

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

zurück ...
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.